Das vom Landtag Nordrhein-Westfalen im Mai 2006 verabschiedete Gesetz zur Neuordnung der Finanzierungsbeteiligung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt, dass neu eingestellte Fachkräfte in den Schwangerschafts-konfliktberatungsstellen durch das Land mit 80% der Personal- und Sachkosten gefördert werden.