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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Stellungnahme

Gesetz zur Neuordnung der Finanzierungsbeteiligung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

Das vom Landtag Nordrhein-Westfalen im Mai 2006 verabschiedete Gesetz zur Neuordnung der Finanzierungsbeteiligung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt, dass neu eingestellte Fachkräfte in den Schwangerschafts-konfliktberatungsstellen durch das Land mit 80% der Personal- und Sachkosten gefördert werden.