Die Freie Wohlfahrtspflege NRW schlägt vor, die Gestaltung der neuen Förderperiode der EU-Strukturfonds an folgenden Grundprinzipien auszurichten: Bekämpfung von Armut und Förderung der sozialen Eingliederung, Stärkung der Sozialwirtschaft und der Sozialen Dienste, konsequente Umsetzung des erweiterten Partnerschaftsprinzips.