Der Aktionsplan der Landesregierung NRW zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv" ist aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege NRW ein erster Leitfaden, an dem die Akteure ihre Aktivitäten ausrichten können und an dem sie sich messen lassen müssen. Die im Aktionsplan benannten, neu geplanten Maßnahmen der Landesregierung sind nach Auffassung der Wohlfahrtsverbände jedoch - bis auf wenige Ausnahmen - nicht ausreichend konkret.