Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW nimmt wie folgt Stellung zum am 31. Januar 2025 im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf, einschließlich der vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderungen.
Wir begrüßen die Anpassungen innerhalb der Vergütungstabelle, die eine realistischere Abbildung des Fallmixes in unseren Betreuungsvereinen ermöglichen. Dies stellt eine positive Entwicklung dar und korrigiert einige der Fehlverteilungen, die im ursprünglichen…
...